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Der Kinder-Klau-Klan
Über einen Münchner Justizskandal und korrupten Anwälten für Kinder
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Der Kinder-Klau-Klan

Das bald die Hälfte aller Ehen in Deutschland geschieden werden, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Ein jeder dieser Fälle hat seine eigene Dramatik und auch Tragik, ganz besonders wenn Kinder involviert sind und eine Trennung für diese von einem der Elternteile ansteht.

Fast immer sind Gerichte involviert und Richter damit beschäftigt, die Ansprüche der beiden Parteien zu betrachten, sowie die Umstände der Scheidung zu beleuchten.

Da die Rechtsprechung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten so einseitig geändert wurde, dass zumeist die Rechte und Ansprüche der Mütter betrachtet werden und die Väter sich zumeist mit 14-tägigen Besuchen der Kinder abfinden dürfen, gibt es immer wieder auch grotesk anmutende Scheidungsfälle, über die allerdings selten berichtet wird, da diese den meisten zu trocken erscheinen und zu persönlich, so die Ausrede.

Ein Familienfall

1

Olaf K., 2014 noch verheiratet mit Katja K. aus U. haben zwei Kinder. Wie in jeder Ehe gibt es Streit, eines Tages nicht sonderlich schlimmer als zu anderen Momenten. Seine Ex-Frau geht danach mit einem der Kinder zu einer Bekannten, Olaf K. geht mit dem kleineren Kind spazieren. Als er Abends mit diesem glücklich schlafend und gesund zurückkommt, steht die Polizei vor der Tür, die ihn freundlich auffordert, seinen Rucksack zu packen und die Wohung zu verlassen, da seine damalige Frau ihn angezeigt habe wegen angeblicher häuslicher Gewalt.

Die Verfolgungen

2

Olaf K. wird strafrechtlich verfolgt, obwohl der offizielle Bericht der Polizistin aufführt, dass es keinerlei körperliche Gefährdungen an seiner Ex-Frau gab und wird vor Gericht u.A. auch deshalb freigesprochen. Nach der Scheidung wird ein verleumderischer Antrag der Ex-Frau auf das alleinige Sorgerecht für die Kinder vom Gericht ebenso abgelehnt, es wird eine erste Umgangsregelung vereinbart. Olaf K. musste zuvor ein Arbeitsangebot nach Asien ablehnen, da Ex-Frau sich weigerte, Auskünfte über Vorhaben zu kommunizieren, sie lehnt Mediationsgespräche ab.

Die Versöhnung

3

Olaf K. findet zufällig eine Wohnung im selben Haus wo er vorher mit seiner Ex-Frau mit den Kindern lebte. Nach anfänglichen Aggressionen seiner Ex-Frau gibt es Weihnachten 2014 Versöhnungen zwischen zwischen den beiden und für einige Zeit auch wieder intime Beziehungen. Im Februar 2015 bestätigt das Jugendamt bei einem Treffen bei Olaf K. in Anwesenheit seiner Ex-Frau mit Kindern die beruhigte Familiensituation und gibt offiziell bekannt, dass der Umgang mit den Kindern im beiderseitigen Einverständnis spontan geregelt wird.

Die Falle

4

Mitte 2015 sind die Kinder bei Olaf K. mit leichter Erkältung. Mehrere Klingel- und Kontaktversuche bei Ex-Frau und ihren in dieser Zeit anwesenden Eltern werden bewusst nicht erwidert. Sie geht zum Amtsgericht, beantragt eine Herausgabe der Kinder die damit begründet wird, dass Olaf K. angeblich keine Krankmeldung mit Schulbefreiung für den Sohn habe. Diese übergibt Olaf K. aber den Polizeibeamten, als diese widerrechtlich die Kinder bei Olaf K. abholen. Zuvor wurden mehrere Schreiben mit Kindesgefährdungen verursacht durch Ex-Frau vom Jugendamt bewusst ignoriert.

Die Anträge und Anzeigen

5

Eine neue Umgangsregelung wird vom Umgangpfleger ca. 8 Wochen vor einer Gerichtsverhandlung in 2016 widerrechtlich ausgesetzt, er bringt einfach die Kinder nicht mehr zum Vater. Es erfolgen Strafanzeigen gegen das Jugendamt und Sozialreferat der Stadt, den Umgangspfleger und Verfahrensbeistand für die Kinder, über 15 Befangenheitsanträge gegen zuständige Richter, viele Strafanzeigen gegen Staatsanwälte, Eingaben beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, beim Generalbundesanwalt, beim bayerischen Justiz- und Innenminister.

Die Vertuschungen

6

Olaf K. findet heraus, dass er in 2014 drei Monate lang auf der Interpol-Fahndungsliste stand, weil zwei Justizschreiben von einer temporären Postadresse zurück an das Gericht geschickt wurden, dies in der Zeit als er gerade ein Jobangebot aus Asien hatte. Sein Anwalt zog Mitte 2015 genau zu dem Zeitpunkt in eine neue Kanzlei um, als gerade die mutwillge Herausgabe der Kinder stattfand und meldete sich auch auf Einschreiben nicht mehr. Fast alle Strafanzeigen und Eingaben von Olaf K. werden durch die Justizbehörden teils katastrophal abgelehnt. Das Jobcenter hielt in 2015 neun Monate lang die Grundsicherung zurück.

Der Skandal

7

Die zuständige Richterin beginnt, Polizeibeamte zu vereinnahmen und zu Olaf K. nach Hause zu senden. Seine Ex-Frau lichtet Kekspackung und Geburtstagsgeschenke für die Kinder ab, um der Richterin zu erklären, dass sie sich deshalb bedroht fühle, mahnt sogar von Olaf K. über Nachbarn vor die Tür abgelegte Weihnachtsgeschenke als widerrechtlich an. Die Staatsanwaltschaft beginnt ein Verfahren nicht etwa gegen die Verantwortlichen, sondern gegen Olaf K. wegen angeblichen 'Beleidigungen' in seinen Schreiben. Die Grundschule weigert sich, Olaf K. Kopien von Schulzeugnissen zu senden.


Ein Fall aus Deutschland hat es nun aber an sich und der allerdings einer näheren Betrachtung durchaus Wert ist. Schließlich ist alles darin enthalten, was einen echten Krimi ausmacht: seelischer Mord, Kinderraub, Verleumdungen, Lügen, Intrigen, Korruption, Ignoranz, fast schon versuchter Mord. Selbst ein Inspektor Colombo hätte wohl seine Freude an dieser Angelegenheit...

Es begann vor ca. 7 Jahren. Olaf K. (Name geändert), verheiratet zu diesem Zeitpunkt mit Katja K. aus U. haben zwei Kinder. Wie in jeder Ehe gibt es Streit, eines Tages auch nicht sonderlich schlimmer als sonst. Seine Ex-Frau geht danach mit einem der Kinder zu einer Bekannten, Olaf K. geht mit dem kleineren Kind los. Als er Abends mit diesem schlafend und gesund zurückkommt, steht die Polizei vor der Tür und die ihn freundlich auffordert, seinen Rucksack zu packen, da seine Frau ihn angezeigt habe. Olaf K. ist mehr als erstaunt, packt ruhig seinen Rucksack und begibt sich mit den Beamten aus der Wohnung.

Seine Frau zeigte ihn an, erwirkte ein Kontaktverbot aufgrund von falschen Aussagen, wie sich später herausstellen wird. Sie reicht die Scheidung während des Kontaktverbotes ein, eine Scheidung, vor der Olaf K. anfänglich warnt und lediglich den Willen seiner Ex-Frau anerkennen muss.

Zuvor und auch danach versuchte Olaf K. mehrmals, seine Ex-Frau zu Mediationsgesprächen zu bewegen. Ein Termin bei einem gemeinsam bekannten Anwalt wurde aufgrund der Initiative von Olaf K. hin vorbereitet und zu dem sie zwar kam, dann aber nach kurzer Wartezeit in den Räumen des Anwaltes ohne Worte aufstand und ging, ohne das es zu einem gemeinsamen Gespräch kommen konnte. Auch ein Jobangebot aus Asien - Flug bereits bezahlt - konnte von Olaf K. zuvor nicht wahrgenommen werden, weil er wegen komplett fehlender Kommunikation zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, ob nun überhaupt eine Scheidung mit Sorgerechtverfahren anstehen würde, oder nicht.

Die Staatsanwaltschaft fängt wohl eher vorsätzlich an, den falschen Aussagen der Ex-Frau glauben zu schenken, Olaf K. wird sogar kurzfristig per Interpol gesucht, dies obwohl er ordnungsgemäß bei Bekannten vorübergehend gemeldet ist und dort auch angetroffen wird, als man ihn bewusst und vorsätzlich polizeilich - und weltweit, gewiss auch in Asien - suchen lässt. Man beordert eine Verhandlung vor Gericht. Dort sagt die Ex-Frau aber vor der Richterin aus, dass sie die Anzeige nun - nachdem die Scheidung, sowie der Versorgungsausgleich zu ihren Gunsten erfolgte - plötzlich zurücknehmen möchte. Die Polizeibeamtin als Zeugin bestätigt im Gerichtssaal dazu, dass es keinerlei Hinweise auf irgendwelche körperlichen Gefährdungen bei der Ex-Frau zum Zeitpunkt der Anzeige gegeben habe. Olaf K. wird freigesprochen, man könne sich die auf den Fotos der Akte noch nicht einmal erkennbaren, angeblichen „leicht geröteten Hautstellen am Hals der Geschädigten“ nun nicht erklären, so die Richterin - vorher brüllt und schreit ihn die zuständige Staatsanwältin im Gerichtsaal aber noch wild und ungehalten an.

Olaf K. fand ca. ein halbes Jahr nach dem Freispruch und Scheidung durch eine wundersame und glückliche Fügung eine Wohnung und zwar eine direkt im elften Stock desselben Hauses, in dem auch seine Ex-Frau mit den Kindern wohnt. Ein Glücksfall, da in der Stadt Wohnungen sehr schwer zu finden sind. So zog er ein.
Der Ex-Frau gefiel das gar nicht. Sie brüllte und schrie anfänglich Olaf K. im Hausflur und vor den Kindern an und rannte sogar zur Hausverwaltung, um sich dort zu beschweren. Olaf K. verstand das alles nicht, schließlich dachte er, sie sei einigermaßen verständnisvoll darin, dass er wieder in die Nähe zu seinen Kindern zog.

Es dauerte ein wenig, bis sich die Ex-Frau wieder an Olaf K. in der oberen Wohnung gewöhnte. Weihnachten gab es dann endlich Versöhnungen mit der Ex-Frau, man küsste sich und hatte auch wieder intime Beziehungen. Solch gute Beziehungen bestätigte sogar das Jugendamt ein paar Monate später als es zu Besuch kam und bei dem auch die Ex-Frau mit den beiden Kindern anwesend war. Es schrieb danach einen offiziellen Bericht an das Gericht, dass die Lage wieder ganz ok sei und auch der Umgang mit den Kindern in beiderseitigem Einverständnis spontan geregelt werde.

Etwas danach kamen dann die Eltern von Katja K. aus U. Diese scheinen ihr nun einzuflüstern, dass die Kinder so wenig wie möglich ihren Vater sehen sollen. Jedenfalls wurde gegen Olaf K. nun wieder gehetzt. Man hält sich nicht mehr an einen spontan geregelten Umgang und macht ihm klar, dass man nun wieder keinerlei Interesse an seiner Anwesenheit habe.

Olaf K. hat nun nicht nur die Nase voll, sondern muss mit ansehen, wie die Kinder seelisch gebrochen werden. Er schreibt unverzüglich mehrere Schreiben an das Jugendamt, u.A. wegen Kindesgefährdungen, die allesamt für ca. 3 Monate ignoriert werden, bis die Eltern aus U. wieder abfahren. Genau einen Tag nachdem die Eltern wieder weg sind, wird vom Jugendamt geantwortet - um dann sämtliche Angaben von Olaf K. und den Hinweisen auf Kindesgefährdungen allesamt zu ignorieren und diese sogar noch zu verleumden.

Die Kinder sind irgendwann am Ende dieser 3 Monate ein paar Tage bei Olaf K. in der Wohnung - im selben Haus - und leicht erkrankt bei ihm. Die Ex-Frau meldet sich kein einziges Mal, sondern bombardiert die Schule, rennt sogar zum Amtsgericht und beantragt eine „Herausgabe“ der Kinder, die sie damit begründet, dass Olaf K. angeblich keine Krankmeldung mit Schulbefreiung habe. Genau diese Krankmeldung mit Schulbefreiung aber übergibt Olaf K. den Polizeibeamten, als diese die Kinder bei ihm abholen und überbringt diese ebenso seinem Anwalt, sowie der zuständigen Richterin. Diese wiederum meldet sich ein paar Monate einfach nicht, weil sie - wie sie schreibt - auf Fortbildung gewesen sei. Sein Anwalt zieht ganz zufällig in genau derselben Zeit in eine andere Kanzlei um und meldet sich fortan einfach nicht mehr auf die Schreiben von Olaf K.

Eine gerichtliche Verhandlung wird dann irgendwann nach fünf Monaten von der Richterin beordert. In der Zwischenzeit muss Olaf K. zwei Strafanzeigen gegen seine Ex-Frau stellen, mehrere Beschwerden an das Gericht, sowie einen Antrag auf Herausgabe der Kinder selbst schreiben, weil der Umgang mit den Kindern während dieser fünf Monate komplett von seiner Ex-Frau ausgehebelt wird und auch der Anwalt von Olaf K. sich fortan einfach nicht mehr meldet.

Olaf K. hatte in dieser Zeit natürlich auch versucht, einen neuen Rechtsanwalt für sich und seine Kinder zu finden. Doch in der eng-verflochtenen Stadt war das kein so leichtes Unterfangen. Ein Bekannter empfahl ihm zunächst eine Anwältin. Mit dieser gibt es drei Treffen, jedesmal wird die Sache auch aufgrund ökonomischer Sachverhalte nach sehr kurzen Gesprächen verschoben, auch weil er einen Schein vom Amtsgericht benötigt, der ihm geldliche Unterstützung garantiert. Als er diesen dann hat, wird er schon etwas komisch in der Kanzlei angeschaut und der Fall dann abgelehnt, auch weil die Anwältin in guter Hoffnung beurlaubt wird. Einen anderen habe man dort nicht für ihn.

Olaf K. trifft zwei weitere Anwälte, beim ersten hat man aus ökonomischen Gründen kein Interesse, sich der Sache anzunehmen, bei der nächsten Kanzlei liegt seine Mappe fast drei Wochen im Büro der Anwältin herum und muss dann sogar noch fast auf Rückgabe hin eingeklagt werden, nachdem man dort zwar initiativ ein Gespräch arrangiert, aber danach erstaunlicher Weise ebenso befangen reagiert, wie bei der ersten Anwältin. Schließlich wird Olaf K. bei einem Anwalt aus einer der reichsten Gegenden Deutschlands fündig. Dieser erscheint dann aber - obwohl er offiziell und gültig als Verfahrensbevollmächtigter von Olaf K. nach kurzem Schriftwechsel bestellt wird - komischer Weise einfach nicht zur anstehenden Verhandlung bei Gericht. Er zögert ein paar Wochen später dann aber recht wenig, deshalb eine Rechnung über 600 Euro an das Amtsgericht zu stellen, eine Forderung, die selbst das Amtsgericht moniert. Auch ein persönliches Treffen mit diesem Anwalt findet aus allerlei Gründen niemals wirklich statt und irgendwann erklärt der Anwalt, Olaf K. sollte sich „einen anderen suchen“. Olaf K. klopft weiter dann und wann bei Anwälten an, zumeist werden die Dinge aus geldlichen Gründen in der reichen Stadt abgelehnt.

Etwas vor der gerichtlichen Verhandlung bekommt die Geschichte dann einen ihrer Höhepunkte. Wegen der mehrfach von Olaf K. bezeugten Hinweise auf Kindesgefährdungen und welche nach dessen Beschreibungen an das Jugendamt dort komplett ignoriert werden, sieht er keine andere Möglichkeit mehr, als einen solcher Vorfälle mit seiner Ex-Frau und den Kindern zu dokumentieren. Ein paar Tage vor der gerichtlichen Verhandlung hat er ein Treffen mit dem Verfahrensbeistand für die Kinder, ein Sozialpädagoge und Rechtsanwalt, um diesem die Aufnahmen zu zeigen. Man könnte vermuten, dass man jetzt endlich aktiv wird, doch nichts passiert. Im Gegenteil, Olaf K. wird vom Verfahrensbeistand in dessen Büro angebrüllt, er solle solche Aufnahmen unterlassen. Olaf K. ist empört, schreibt unmittelbar und noch vor der Verhandlung eine sofortige Beschwerde an die Richterin. Die aber geht darauf nicht sonderlich ein und auch nicht auf die Kameraaufnahmen, sondern droht Olaf K. bei der Verhandlung vor Gericht sogar noch an, dass solche Aufnahmen nicht zu tätigen wären.

Nach fünf Monaten des Horrors für Olaf K. werden die zuvor geschehenen Sachverhalte in der Verhandlung dann mehr oder weniger ignoriert. Stattdessen wird eine neue Umgangsregelung vereinbart. Die Richterin beordert nun sogar einen Umgangspfleger, weil Katja K. es nicht schaffen will, die Kinder vorbei zu bringen. Dieser Umgangspfleger kommt laut der neu beschlossenen Regelung nun alle 14 Tage, klingelt im zweiten Stock, holt dort die Kinder ab, geht mit diesen in den Fahrstuhl und fährt mit ihnen neun Stockwerke höher - wo er die Kinder beim Vater abgibt und diese dann ca. 36 Stunden „dort bleiben dürfen“.

Auch die katholische Kirche wird mit in die Sache verwickelt. Da beide Kinder katholisch getauft sind, hatte Olaf K. fünf Monate zuvor einen vertraulichen Brief mit Erläuterungen bezüglich der gerichtlichen Angelegenheit an den lokalen Erzbischof persönlich durch einen Diakon übergeben lassen. Bei der Verhandlung vor Gericht steht dann plötzlich eine Mitarbeiterin des Jugendamtes auf und schreit laut und für alle verständlich im Gerichtsaal herum, dass Olaf K. angeblich „Hetzbriefe gegen das Jugendamt an Kardinal M.“ (Zitat Jugendamt) senden würde.

Der Umgangspfleger als sog. „Anwalt für die Kinder“ entpuppt sich recht bald schon als überhaupt kein solcher. Der erste Umgang mit den Kindern wird fast einen Monat nach der neuen Umgangsvereinbarung von diesem ermöglicht - und ohne eine jegliche Übernachtung zuvor beim Kindesvater. Einer der Söhne weint und heult, weil er nach fünf Monaten endlich wieder beim Vater sein möchte, das alles ist dem Umgangspfleger am zweiten Weihnachtstag aber egal. Der Junge muss wieder runter, obwohl in der Umgangsvereinbarung eindeutig steht, dass die Kinder alle 14 Tage mit Übernachtung beim Vater bleiben sollen und dürfen.

Nach wenigen Wochen beginnt der Umgangspfleger zu unberechenbaren Zeiten zu kommen. Längere Gespräche mit Olaf K. werden von diesem gar nicht erst ermöglicht. Nach ca. acht Wochen schreibt der Umgangspfleger einen Bericht an das Gericht, wegen dem Olaf K. Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede bei der Staatsanwaltschaft stellen muss.

Als er beginnt, Strafanzeigen auch gegen Mitarbeiter des Jugendamtes zu stellen, flattert recht zeitnah eine Ladung als sog. „Zeuge“ bei der Kriminalpolizei Olaf K. ins Haus. Der interessierte und freundliche Beamte befragt ihn bei diesem Treffen ruhig und sachlich bezüglich des Jugendamtes und seiner Ex-Frau. Nach dem fast einstündigen Gespräch mit Olaf K. muss der Beamte jedenfalls erst einmal draussen bei frischer Luft tief einatmen.

In der Zwischenzeit wird Olaf K. übrigens auch vom Arbeitsamt die nötige Grundsicherung immer wieder Mal vorenthalten. Das ist nichts Neues für ihn, denn schon einmal wurden insgesamt acht Monate lang die Bezüge zur Grundsicherung vorenthalten - dies, als er damals zurück in die Nähe der Kinder zog. Selbst eine Androhung einer Strafanzeige bewirkte damals beim Jobcenter nichts, das acht-monatige Einbehalten der Grundsicherung wird später damit begründet, dass eine Sachbearbeiterin angeblich Formulare nicht weitergeleitet habe.

Nach einem weiteren Vorfall mit dem Umgangspfleger schreibt Olaf K. eine Beschwerde an das Gericht. Diese wird ebenso ignoriert, wie weitere Strafanzeigen von Olaf K. gegen Mitarbeiter des Jugendamtes und auch gegen den Verfahrensbeistand für die Kinder. Sämtliche Anzeigen werden dabei nicht nur ignoriert, sondern die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft beginnt in ihren Bescheiden, Olaf K. nachweislich und vorsätzlich zu verleumden.

Ein weiterer Höhepunkt des Kinder-Klau-Klans findet ein paar Wochen vor einer erneuten Verhandlung Mitte 2016 statt. Der sog. Umgangspfleger schreibt sechs Wochen vor dieser nächsten Verhandlung ein Dokument an das Gericht, dass er den Umgang so mir-nichts-Dir-nichts einfach Mal aussetzt. Einen Beschluss dafür vom Amtsgericht gibt es nicht. Da Olaf K. nicht nur das Recht, sondern laut Beschluss auch die - bei Nichteinhaltung strafbare - Pflicht hat, den Umgang zu ermöglichen, geht er zur Polizeistation, nachdem ihm die Kinder am folgenden Wochenende einfach vom Umgangspfleger nicht gebracht wurden. Olaf K. legt dort die Umgangsregelung vor. Der Polizeibeamte versucht den Umgangspfleger anzurufen, welcher jedoch nicht das Telefon abnimmt.

Olaf K. schreibt wie üblich Beschwerde wegen auch diesem Vorfall, verweist weiter auf die Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Bei der Verhandlung beim Amtsgericht vier Wochen später werden diese Sachverhalte nicht nur von den anwesenden Leuten des Jugendamtes, sondern auch und ganz besonders von der zuständigen Richterin praktisch ignoriert. Olaf K. kann wegen einsetzender Brechreize nicht an der Verhandlung teilnehmen, im Protokoll der Verhandlung wird ihm vorgeworfen, er habe angeblich und trotz der jahrelangen Angelegenheit ganz zufällig ein paar Tage vor der gerichtlichen Verhandlung den Fahrradanhänger seiner Ex-Frau demoliert. Es wird dort weiter aufgeführt, dass seine Strafanzeigen allesamt nicht ernst zu nehmen seien und ferner der mit quasi-kriminellen Methoden agierende, sog. Umgangspfleger einer der besten sei, den das Jugendamt habe.

Auch nach der Verhandlung entscheidet sich der Umgangspfleger dazu, einfach nicht zu erscheinen. Olaf K. muss so den Beschluss der letzten Verhandlung widerrufen und reicht Befangenheitsanträge gegen die zuständige Richterin ein.

Diese antwortet nun weitere vier Wochen nach der Verhandlung - zusätzlich zum vierwöchigen, mutwilligen Aussetzen des Umgangs durch den Umgangspfleger zuvor - damit, dass sie per Beschluss den Umgang rückwirkend von vor insgesamt zwei Monaten aussetzt.

Die richterlichen Befangenheitsanträge von Olaf K. werden mit verleumderischen und katastrophalen Bescheiden allesamt abgelehnt. Diese gehen teilweise bis zum Oberlandesgericht. Die Sache zieht sich dahin, ein Antrag von Olaf K. geht anscheinend bis zum Bundesgerichtshof, wegen der mehr als fragwürdigen, engen Verbindungen des Amtsgericht mit Jugendamt und Staatsanwaltschaft, die an die böse Hexe aus dem Märchen 'Hänsel und Gretel' erinnern lassen, muss sich Olaf K. sogar an den Justizminister des Bundeslandes wenden und fordert diesen auf, eine Untersuchung der Staatsanwälte durch einen neutralen Gutachter durchzuführen.

Doch auch dort klinkt man sich anscheinend lieber in die Machenschaften des Kinder-Klau-Klans ein. Sein Scheiben wird höflich beantwortet, landet bei drei verschiedenen und höheren Beamten und wird dann letztlich zur Begutachtung an genau dieselbe Staatsanwaltschaft zurückgeschickt, gegen die Olaf K.’s Eingabe beim Justizminister ursprünglich gerichtet war. Dort - welch Wunder - gibt es dann nach ein paar Wochen eine freundliche Rückmeldung, dass angeblich keinerlei Beanstandung durch die zuständigen Staatsanwälte auszumachen sei.

Olaf K. muss nun nicht nur Entschädigungsklagen wegen Rufmord u.A. gegen das Sozialreferat der Stadt und auch gegen seine Ex-Frau stellen - die allesamt abgelehnt oder einfach nicht stattgegeben werden - sondern beschwert sich auch beim Justizminister. Doch dort bleibt man einfach stumm. So sehr, dass auch eine Strafanzeige gegen den Justizminister gestellt werden muss - und welche dann durch die Bescheide der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft dermaßen irrational abgelehnt wird, dass Strafanzeigen gegen Staatsanwälte wegen Strafvereitelung folgen müssen.

Die Sache geht zum Deutschen Bundestag und findet sogar Gehör beim Generalbundesanwalt. Beim Rechtsausschuss in Berlin wird die Angelegenheit nach ein paar Monaten dann an den Petitionsausschuss weitergeleitet und von dort antwortet nach ein paar weiteren Wochen eine Oberamtsrätin mit dieser freundlichen Nachricht:

Nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist die Rechtsprechung ausschließlich den Richtern anvertraut. Die Richter sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen [!]. Diese verfassungsrechtliche Regelung hat zur Folge, dass richterliche Entscheidungen nur von den zuständigen Gerichten und nur im Rahmen der von der Rechtsordnung dafür vorgesehenen Verfahren (Beschwerde-, Berufungs-, Revisionsverfahren u. a.) aufgehoben oder abgeändert werden können.

In der Zwischenzeit stellt die zuständige Richterin im Zusammenspiel mit der Präsidentin des Amtsgerichts übrigens Strafanzeige gegen Olaf K. wegen einer sog. „Bedrohung“, dies wegen eines seiner Schreiben an das Amtsgericht (!), wenig später noch eine wegen eines anderen Schreibens an den Verfahrensbeistand. Der zuständige Staatsanwalt offenbart Olaf K. den Grund für eine solche Anzeige dabei allerdings erst nach so ungefähr vier Wochen. Diese Zeit nutzt man offensichtlich freudig bei der Staatsanwaltschaft, um kurzfristig wohl eine Überwachung von Olaf K. durchzuführen.

Olaf K. ist und war niemals in irgendeiner sog. „rechtsextremen Organisation" Mitglied, noch unterstützt er solche. Im Gegenteil, Olaf K. kann friedliche Muslime als seine Freunde bezeichnen und besucht dann und wann auch die jüdische Gemeinde der Stadt. Olaf K. besitzt natürlich auch keine Waffe, hat keinen Waffenschein und auch gar nicht das Geld, um sich auf dem Schwarzmarkt illegaler Weise eine solche zu besorgen.

Das er eine „Bedrohung“ angeblich sei, hat seine Ex-Frau in der Zwischenzeit den Kindern jedenfalls schon einmal eingetrichtert. Wir haben jedenfalls eine der erstaunlicher Weise seltenen Zusammentreffen von Olaf K. mit seiner Ex-Frau und ihren nunmehr ganz eigenen Kindern vor dem Hauseingang miterlebt - man sollte es besser ein aneinander Vorbeilaufen bezeichnen.

Weitere Ablehnungen der Strafanzeigen von Olaf K. durch die lokalen Staatsanwälte folgen, eine ist besonders interessant. In einem Gutachten über Katja K. wird ihm - nachdem er drei Jahre zuvor bereits von den Vorwürfen jeglicher sog. „Verletzung“ an seiner Ex-Frau freigesprochen wurde - wiederholt vorgeworfen, er habe seiner Ex-Frau einen solchen Schaden (und mehr) damals angeblich zugefügt. Eine entsprechende Strafanzeige von Olaf K. an die Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung wird fast ein drei viertel Jahr lang ignoriert. Olaf K. schreibt nach 4 Monaten eine Untätigkeitsbeschwerde diesbezüglich, die genauso ignoriert wurde. Nach acht Monaten meldet sich dann die Staatsanwaltschaft, lehnt eine Verfolgung der Anzeige ab und schreibt, dass „bloße Vermutungen es nicht rechtfertigen würden, jemanden eine Tat zur Last zu legen" und weiter, dass die Vorwürfe der durch die Gutachterin psychologisch untersuchten Katja K. ja auch aktenkundig seien.

Nachdem Olaf K. sich an die Rechtsanwaltskammer wendet, meldet sich auch der Anwalt von vor drei Jahren und behauptet, dass er angeblich damals keinerlei Kontaktaufnahmen von Olaf K. erhalten habe, nachdem seine Ex-Frau aufgrund von Falschaussagen unter Eid eine für die Kinder bewusst herbei inszenierte, polizeiliche Herausgabe der Kinder erwirkte. Da Olaf K. ein von der Post als „nicht abgeholt" markiertes, an den damaligen Anwalt in den Wochen nach diesem Kinder-Klau-Klan-Highlight zurück gesandtes Einschreiben besitzt - u.a. mit der Krankmeldung für die Kinder und welche er laut Aussagen der Richterin und Ex-Frau nicht haben solle, als er diese der Polizei damals übergab - folgt nun auch eine Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt. Diese wird ebenso von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt, dies mit folgender Begründung und welche ernsthaft an einen - wenn überhaupt noch vorhandenen - Realitätssinn der Staatsanwälte zweifeln lässt:

Dass er [der ehemalige Rechtsanwalt, der sich 2015 einfach nicht mehr meldet nach mehrfachen Kontaktaufnahmen] in seiner Stellungnahme gegenüber der RAK [Rechtsanwaltskammer] bewusst falsche verleumderische Angaben gemacht habe, ist angesichts dessen, dass im relevanten Zeitraum nie ein persönlicher Kontakt zwischen dem Beschuldigten und dem Anzeigeerstatter stattgefunden hat und angesichts dessen, dass das Einschreiben des Anzeigeerstatters als „nicht abgeholt" zurückgeleitet wurde (also nicht erfolgreich zugestellt wurde), nicht nachweisbar. (!)

Ach ja, Olaf K. wird noch bei einem weiteren sog. „Rechts"-Anwalt in der Stadt vorstellig in den aller-letzten Tagen. Dieser hört sich kurz die hier beschriebenen Sachverhalte an und meint dann, die Strafanzeigen wären nichtig und was Olaf K.'s Anliegen eigentlich sei ?

Aufgrund der vielen völlig irrationalen Handlungen seiner Ex-Frau fordert Olaf K. vom Amtsgericht einen biologischen DNA-Test, um seine Vaterschaft für das jüngere Kind zu bestätigen. Die Richterin am Gericht führt ein komplettes Gerichtsverfahren durch und beauftragt die katholische Kirche als sog. „Ersatzpfleger" für die beiden Kinder trotz der strafrechtlichen Beschwerden von Olaf K. gegen das örtliche Ordinariat. Monate nachdem seine Gerichtsbeschwerden wie üblich zurückgewiesen wurden erklärt die Richterin eine „deklaratorische Vaterschaft" von Olaf K. für die beiden Kinder, dies ohne ihn auch nur ein einziges Mal angehört zu haben. Das Gericht zögert auch nicht, Olaf K. eine sadistische Rechnung in Höhe von über 850 Euro dafür vorzulegen, dass ein simpler biologischer DNA-Test bis heute nicht durchgeführt worden ist. Olaf K. weigert sich verständlicher Weise, dies zu bezahlen und natürlich geht die Rechnung an eine zweifelhafte (weibliche) Gerichtsvollstreckerin, die im Auftrag eines anscheinend in Geldnot geratenen und Dienstleistungen bewusst verweigerndem Amtsgericht mit einer Zwangsvollstreckung und sogar Inhaftierung droht.

Und da erwartungsgemäß weitere Drohungen des Amtsgerichts folgen - z.B. eine Androhung einer Strafanzeige durch die Präsidentin des Amtsgerichts -, stellt Olaf K. Mitte Oktober 2018 Anträge auf politisches Asyl im US Konsulat, als auch bei der russischen Botschaft in Deutschland. Olaf K.'s berechtigte Strafanzeige wegen Nötigung und politischer Verdächtigung gegen die Präsidentin des Amtsgerichts wird natürlich durch die lokale Staatsanwaltschaft: abgelehnt ! Und wenige Wochen darauf gibt sich auch der Präsident des Oberlandesgericht die Ehre und droht Olaf K. an, ebenso eine Strafanzeige gegen ihn zu stellen, nachdem man auch in seiner Organisation jegliche Sachverhalte leugnet.

Der Präsident sieht es offenbar als strafbare Handlung an, dass nicht nur Olaf K. berechtigter Weise die Entscheidungen seiner an Voreingenommenheit nicht mehr zu überbietenden Richter einer sog. „Rechtsprechung" bezichtigt, die an Zeiten des Nationalsozialismus erinnert.

Eine weitere Strafanzeige gegen das Sozialreferat der Stadt erfolgt wegen versuchtem Mord. Die Sache geht von da an wieder an den Generalbundesanwalt nachdem das süddeutsche Innenministerium sich weigert, wegen der mannigfachen und offensichtlichen Korruption und nicht unmöglicher außerterritorialen Einflussnahmen auf das Justizwesen in Deutschland irgendetwas zu tun. Nachdem selbst der Generalbundesanwalt meint, dass dieser angeblich „nicht zuständig" sei, wendet sich Olaf K. an die US-Administration, auch um nochmals auf seinen Antrag auf politisches Asyl hinzuweisen.

Olaf K. hat inzwischen an einer umfangreichen Webplattform gearbeitet, auf der alle relevanten Dokumente und Ereignisse der Gerichte und Staatsanwälte bezüglich der mehr als fünfjährigen Angelegenheit aufgelistet werden. Er legt es dem örtlichen Staatsanwalt in Form einer DVD vor, um eine Reihe seiner Strafanzeigen zu rechtfertigen. Doch anstatt Korruptionsbereinigung zu betreiben, scheint es den Staatsanwälten Spaß zu machen, über 500 Dokumente nach Wörtern und Schreibweisen zu durchsuchen, die ihrer Ansicht nach die Voraussetzungen für eine „Bedrohung" erfüllen. Sie reichen selbst weitere Strafanzeigen ein und beeinflussen Polizisten und Polizistinnen, die wenig später auf der Fußmatte von Olaf K. auftauchen.

Ein paar Monate später entscheidet seine Ex-Frau, dass sie sich ebenfalls „bedroht" fühlt, nicht weil Olaf K. das eigentlich ist, sondern weil er etwa zweimal pro Woche kleine Geschenke für seine Kinder auf der Fußmatte der Wohnung der ex-Frau hinterlässt oder sie in den Briefkasten in der Wohnungstür einlegt. Seine Ex-Frau überreicht nicht nur diese Schokoladentafeln und Kekspackungen beim Familiengericht, sondern auch Geburtstags- und später auch bewusst von Nachbarn abgelegte Weihnachtsgeschenke für die beiden Kinder und verkauft der Richterin, dass sie sich dadurch „gestört" fühlt und daher „Schutz" benötigen würde. Das Gericht gewährt es ihr ernsthaft. Olaf K. darf nun offiziell keine Geschenke mehr an seine Kinder spenden, ist per Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet, beim Verlassen des Gebäudes nicht mehr die Treppe, sondern nur noch den Aufzug zu benutzen, den Kopf zu senken und nicht mehr Hallo zu sagen wenn er seine Ex-Frau und/oder Kinder vor dem Haus antrifft und darf nun auch offiziell die beiden Jungen nicht an ihren Schulen aufsuchen, was Olaf K. seit mehr als 3 Jahren sowieso nicht getan hat.

Olaf K. schreibt natürlich eine Beschwerde gegen diese Gerichtsentscheidung und einen weiteren ungefähr zehnten Antrag auf Befangenheit einer radikal-matriarchalischen und nicht anders als links-faschistisch zu bezeichnenden Richterin. Sein Brief endet mit folgenden Worten:

Machen Ihnen solche Beschlüsse wie oben angegeben eigentlich Spass? Wieviel Geld bekommen Sie dafür von George Soros ?









 
Dieser Artikel wurde vollständig von Martin D., akkreditierter, unabhängiger, investigativer Journalist aus Europa verfasst. Er arbeitet nicht für ein Unternehmen oder eine Organisation, das/die von diesem Artikel profitieren würde, er berät solche nicht, besitzt keine Anteile an diesen und erhält bis dato auch keine finanziellen Mittel von solchen.
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